Appell zum Tag der Druckkunst 2025

„DRUCKKUNST ist KUNST“

Zum Tag der Druckkunst: Appell zur Anerkennung des Siebdrucks für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz

Es war ein langer und zäher Weg, aber er hat sich gelohnt: Wie zuletzt 2014 gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% für den gewerblichen Kunstverkauf. Ziel dieser Regelung ist es, vielen Menschen und auch Kunstinstitutionen einen preiswerteren Zugang zu Kunst zu bieten – und das ist auch gut so!

Doch der Siebdruck bleibt weiterhin von dieser Steuererleichterung ausgeschlossen. Bereits Mitte der 1990er-Jahre entschied das oberste deutsche Gericht, dass der Siebdruck nicht unter die Steuerermäßigung fällt, da er nicht als Originalgrafik anerkannt wird. Während Originalstiche, -schnitte und -steindrucke unter die Steuerermäßigung fallen, wird argumentiert, dass Siebdrucke nicht durch den direkten Abdruck einer Druckplatte entstehen, sondern durch ein Durchdruckverfahren und somit nicht direkt aus künstlerischer Hand.

Diese Argumentation verkennt jedoch die künstlerische Bedeutung des Siebdrucks. Seit Jahrzehnten ist er eine anerkannte Technik, die von zahlreichen renommierten Künstler:innen – u.a. Katharina Sieverding, Imi Knoebel oder A.R. Penck – genutzt wurde. Siebdrucke finden sich oft in limitierter Auflage, handsigniert und sind von hoher künstlerischer Qualität.

Es ist folglich nicht nachvollziehbar, warum künstlerische Ausdrucksformen wie der Siebdruck, die längst fester Bestandteil der Kunstwelt sind, weiterhin nicht steuerreduziert verkauft werden können. Diese Regelung widerspricht dem Ziel, Kunst für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zudem führt die aktuelle Regelung zu einer weiteren Ungleichbehandlung: Ein reduzierter Steuersatz für den Siebdruck würde nur dann gelten, wenn er direkt aus dem Atelier erworben wird – nicht jedoch beim Kauf über den Kunsthandel. Diese Unterscheidung ist sachlich nicht gerechtfertigt. Sie ignoriert die wichtige Rolle des Kunsthandels in der

kulturellen Vermittlung und benachteiligt insbesondere öffentliche Kultureinrichtungen, die zeitgenössische Kunst häufig über Galerien erwerben.

Der BBK Bundesverband fordert daher die kommende Bundesregierung auf, die bestehende Ungleichbehandlung zu korrigieren und den Siebdruck endlich in die Liste der begünstigten Kunstwerke aufzunehmen und damit einen fairen Zugang zu Kunst und Kultur zu gewährleisten.