AUSSCHREIBUNG Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung: „Wir können Kunst“ – AUGUST/SEMPTEMBER 2024

Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) als Programmpartner des BMBF Kunstprojekte lokaler Bündnisse, die von professionellen Bildenden Künstler:innen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind. In den Projekten können sowohl klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten als auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Film-, digitale Techniken und Performances vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Auch spartenübergreifende Projekte sind förderhig, solange die BiIdende Kunst den Schwerpunkt darstellt. Die Projekte befassen sich zudem inhaltlich zielgruppengerecht mit Themen wie z. B. Umwelt, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte, Krieg und Frieden und/oder mit dem Sozialraum der Teilnehmenden.

GRUNDLAGEN DER FÖRDERUNG


▶ Voraussetzungen für eine Förderung

  • Das Projekt ist neuartig, d. h. es existierte in der jeweiligen Form bisher nicht.
  • Das Projekt findet zusätzlich zu bestehenden Angeboten statt.
  • Das Projekt ist außerschulisch, also vom Schulunterricht (und dem gebundenen Ganztag) klar abgegrenzt.
  • Das Projekt ist in Zeitfenstern eines Ganztagsangebots rderhig, wenn die Teilnahme freiwillig ist, d. h. die
    Kinder und Jugendlichen sich jederzeit r ein anderes Angebot entscheiden können.

    ▶ Beeinträchtigte Bildungschancen der Teilnehmenden
    Die Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, z. B. weil sie in einer vom nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolage aufwachsen. Risikolagen sind:
  • bildungsbezogene Risikolage: z. B. bei formal geringer Bildungsqualifikation der Eltern
  • soziale Risikolage: Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile
  • finanzielle Risikolage: geringes Familieneinkommen, z. B. bei Erhalt von Transferleistungen
    Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung gehören zur Zielgruppe.

Bewerbungsfrist: 30. September 2024