Tipps aus dem BBK-Workshop „Steuererklärung vor den Sommerferien!“

Beim BBK-Workshop „Steuererklärung vor den Sommerferien!“ beantwortete der Dessauer Steuerberater Roland Ebersbach Mitte Juni 2024 Fragen der Teilnehmenden. Es ging um die neue digitale Rechnung, die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehepartnern, um durchlaufende Posten, die Kombination verschiedener Einkommensarten, Steuern bei Auslandstätigkeiten, Online-Shops, den Grundfreibetrag, die Ehrenamtspauschale, um Stipendien und Aufwandsentschädigungen sowie den Aufwendungsersatzanspruch, um Kultur ans Netz und andere Coronahilfen sowie um Umsatzsteuer und gewerbliche Tätigkeiten. Unser Referent wies immer wieder auf wichtige Online-Informationen hin, die für alle Künstler*innen und Designer*innen hilfreich sein können. Damit über den Teilnehmendenkreis hinaus auch weitere BBK-Mitglieder von diesem Wissen profitieren, sind hier die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt:


Info zu „Kultur ans Netz“

Wichtige Information zur steuerlichen Veranlagung der Stipendien im Programm „Kultur ans Netz“: Die Stipendien „Kultur ans Netz“ sind als steuerpflichtige Betriebseinnahmen bei der Einkommensteuer zu erfassen (Anlage EÜR).