Die Akademie Schloss Solitude fördert junge Künstler*innen sowie Wissenschaftler*innen und junge Kulturschaffende durch Aufenthaltsstipendien. Stipendien werden an Personen vergeben, die nicht älter als 40 Jahre sind oder deren Hochschulabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt. An einer Hochschule eingeschriebene Studierende können nicht in die Auswahl einbezogen werden. Doktorand*innen sind zur Bewerbung zugelassen. Einige Stipendien werden gemäß einer Sonderregelung ohne Altersbegrenzung vergeben. Im Rahmen eines Stipendiums besteht die Möglichkeit, ein Projekt zu realisieren. Alle 24 Monate werden 50 bis 65 Stipendiat*innen ausgesucht. Für sie stehen 45 Studios und drei Gästestudios zur Verfügung. Stipendien werden in der Regel für einen Zeitraum von sechs, neun oder zwölf Monaten vergeben. Gruppenbewerbungen sind prinzipiell zulässig. Bewerber*innen, die in einem Auswahlverfahren nicht angenommen wurden, können sich erneut auf maximal zwei weitere Ausschreibungen bewerben. Ehemalige Stipendiat*innen der Akademie Schloss Solitude sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch und/oder Französisch werden vorausgesetzt. Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium: Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat*innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit an der Akademie verbringen.
Bewerbungen laufend möglich