Die 1997 gegründete „Ilse-Augustin-Stiftung zur Förderung bildender Künstler“ vergibt im Jahr 2024 vorbehaltlich verfügbarer Mittel zwei Stipendien à 15.000 € an bildende Künstler:innen, um deren soziale Situation und Arbeitsmöglichkeiten zu verbessern.
Für ein Stipendium kommen alle Künstler:innen in Frage, die einen Studienabschluss an einer Kunsthochschule oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen können. In Zusammenhang mit den Stipendien kann die Stiftung auch Ausstellungen mit Werken der Stipendiat:innen sowie Veröffentlichungen über deren Wirken organisieren, durchführen und finanzieren.
(Formlose) Bewerbungen werden unter bis zum 31.10.2024 entgegengenommen, und zwar als maximal 3-seitiges PDF, das Angaben zur Biografie, zur künstlerischen Vita und zum geplanten Verwendungszweck des Stipendiums enthält. Erfolgt die Zuwendung zur Unterstützung eines künstlerischen Projekts, so muss die diesbezügliche Verwendung durch die Stipendiat:innen nachgewiesen werden. Bei Nichteinhaltung kann die Zuwendung zurückgefordert werden.
Über die Vergabe entscheidet eine fünfköpfige Fachjury im November / Dezember 2024.
Mit der Einsendung erklären sich die Bewerber:innen mit der Archivierung ihrer Unterlagen zum Zweck der internen Dokumentation der „Ilse-Augustin-Stiftung zur Förderung bildender Künstler“ einverstanden.
Aufgrund beschränkter personeller Kapazitäten bittet die Stiftung darum, von vorfristigen Nachfragen abzusehen.
Einsendeschluss: 31. Oktober 2024