Wir haben uns entschieden, die Altersbegrenzung/zeitl. Begrenzung des Abschlusses als Teilnahmevoraussetzung aufzuheben.
Die Abgabefrist der 1. Phase wird entsprechend auf den 23.04.2025 verlängert.
„Teilnahmeberechtigt sind alle Kunstschaffenden, die einen Abschluss an einer Kunsthochschule/-Universität/-Akademie der Fachrichtung (Buch-) Kunst, Grafik, Illustration, Design oder einer vergleichbaren Fachrichtung nachweisen können. Die Professionalität ist anhand der Vita und des Abschlusszeugnisses darzustellen. Sofern keine Ausbildung an einer Kunstakademie/-Universität/-Hochschule oder entsprechenden Einrichtung vorliegt, muss ein Ausstellungs- oder Veröffentlichungsverzeichnis eingereicht werden, das eine kontinuierliche künstlerische bzw. graphisch/illustratorische Tätigkeit belegt, das professionellen Ansprüchen genügt.“
Die Aktualisierung ist auf der Internetseite des BBR sowie dem Rückfragenprotokoll zu finden.
Bewerbungsschluss: 23. April 2025